382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Am 16. September 2018 rief der Beschwerdeführer die Polizei, da er auf seinem Hof eine Kamera entdeckt hatte. Die Polizei konnte vor Ort eine Wildkamera feststellen und nahm die Personalien des Beschuldigten auf. Der Beschuldigte war Mieter des Stalles des Beschwerdeführers, wobei dieser Stall auf dem Hof neben dem Haus des Beschwerdeführers steht. Der Beschuldigte hatte sein Pferd in dem Stall untergebracht.