1. Die Beschwerde wird gutgeheissen, soweit darauf eingetreten werden kann. Die angefochtene Verfügung der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben vom 21. Februar 2019 wird betreffend die Einstellung wegen Amtsgeheimnisverletzung aufgehoben. Die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben wird angewiesen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Amtsgeheimnisverletzung zur Anklage zu bringen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.