Der Beschuldigte schickte den Brief / die Vorladung quasi «separat» in einer PDF- Datei in einer E-Mail am 1. Mai 2017, 16.01 Uhr, an die Haupt-E-Mail-Adresse der F.________ AG mit dem Text: Guten Tag, Mit der dringenden Bitte dieses Mail an Herrn C.________ weiterzuleiten (pag. 98 f.) Dass sich der Beschuldigte über die Vertraulichkeit bzw. den zu schützenden Inhalt Gedanken machte, ergibt sich für die Beschwerdekammer daraus, dass er die fraglichen Informationen nicht ansatzweise in der E-Mail-Nachricht selbst, sondern in einer angehängten PDF-Datei verschickte.