Ebenfalls ist wohl die Swisscom anzufragen, was der aktenkundige Ausdruck genau besagt. 7. Bei diesem Verfahrensausgang trägt der Kanton Bern die Kosten für das Beschwerdeverfahren (Art. 428 Abs. 1 StPO). 4 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Februar 2019 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, ein Strafverfahren zu eröffnen.