Es sei für die Polizei ein leichtes, eine MAC- Adresse zu identifizieren. Es sei störend, dass in der Verfügung stehe, dass die Polizei ihr vorgeschlagen habe, den Router selber zu untersuchen. Es komme nicht in Frage, dass sie den Router «einem solchen Polizisten» wie Herrn C.________ aushändige. Überdies sei es falsch, dass nicht sicher sei, dass sich das Gerät mit dem Router verbunden habe. Weil das Passwort geknackt worden sei, handle es sich nicht um einen unbeabsichtigten Verbindungsversuch. Niemand knacke «unbeabsichtigt» ein Passwort. Zudem habe am 22. Januar 2019 ihr Google-Standort plötzlich von Bern nach 3604 Thun gewechselt.