382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Dem Verfahren liegt Folgendes zugrunde: Mit Anzeigerapport vom 6. Juni 2018 warf die Beschwerdeführerin einer unbekannten Täterschaft respektive B.________ ein unbefugtes Eindringen in ihr Datenverarbeitungssystem vor. Am 3. Juni 2018 um 11:14 Uhr soll sich jemand Zugriff auf den passwortgeschützten Router der Beschwerdeführerin verschafft haben. Dies habe sie bemerkt, als plötzlich ihr Internet nicht mehr richtig funktioniert und sie deshalb den Helpdesk der Swisscom kontaktiert habe.