Dies ist jedoch nicht der Fall und auch das Verfahren im Kanton Wallis ist noch hängig. Es ist folglich davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer erst jetzt die Tragweite der strafrechtlichen Konsequenzen bewusst ist. Mittlerweile muss er bei entsprechendem Schuldspruch mit einer nicht unbeachtlichen Strafe für die in verschiedenen Kantonen verübten Taten rechnen.