4 vernahme durch die Polizei des Kantons Wallis im Dezember 2018 nicht geflohen, sondern sei bewusst wegen des laufenden Strafverfahrens hier geblieben. Auch sei er an der Verhandlung in Vevey erschienen. Ausserdem sei er im Februar 2019 in die Schweiz zurückgekehrt. Es dürfe somit davon ausgegangen werden, dass er sich den Behörden zur Verfügung halten bzw. sich diesen nicht entziehen werde. 5.3 Das Verfahren im Kanton Bern steht unbestrittenermassen erst am Anfang. Die Ermittlungen betreffend Einsatz der Kreditkartendaten in den Hotels D.________ und E.______