Der Beschwerdeführer bestreitet den dringenden Tatverdacht in seiner Beschwerde nicht. Seinen bisherigen Aussagen zufolge will er jedoch für die unrechtmässigen Transaktionen nicht verantwortlich sein. Das Finanzdepartement der mexikanischen Regierung bezahle seine Übernachtungen und die Kreditkartendaten seien von einem Angestellten des Finanzdepartements übermittelt worden. Zudem will er nur im Hotel E.________ abgestiegen sein, nicht jedoch im Hotel D.________.