Weiter soll der Beschwerdeführer – gemäss Auskunft des Hotels gegenüber der Strafanzeigerin – bereits am 25. Februar 2019 eine Rechnung über CHF 10‘200.00 erfolgreich mittels einer der zuvor erwähnten Kreditkarten beglichen haben. Die Strafanzeigerin kontaktierte daraufhin die Polizei, worauf der Beschwerdeführer angehalten worden ist. Der von der Strafanzeigerin im Mail an die Kantonspolizei Bern vom 28. Februar 2019 beigelegten Transaktionsliste kann ferner entnommen werden, dass im Februar 2019 auch Rechnungen des Hotels D.________ mit einer der vorgenannten Kreditkarten bezahlt worden sind.