2 gen zufolge wurden die Kreditkarten nicht physisch vorgelegt, sondern es wurde versucht, die Rechnung mittels manuellen Eingebens der Kreditkartendaten im Bezahlterminal zu bezahlen. Die entsprechenden Daten soll das Hotel von einer (bislang unbekannten) Person per Mail übermittelt erhalten haben. Weiter soll der Beschwerdeführer – gemäss Auskunft des Hotels gegenüber der Strafanzeigerin – bereits am 25. Februar 2019 eine Rechnung über CHF 10‘200.00 erfolgreich mittels einer der zuvor erwähnten Kreditkarten beglichen haben.