1. Die Rechtsverzögerungsbeschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das Beschleunigungsgebot verletzt worden ist. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, in dieser Sache unverzüglich tätig zu werden. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, a.o. Staatsanwältin J.________ (mit den Akten)