3 sechs umfangreichen handschriftlichen Strafanzeigen mit zahlreichen Beilagen gegen insgesamt acht Beschuldigte richten. Die letzte von der Beschwerdeführerin eingereichte Strafanzeige war zum Zeitpunkt der Beschwerde denn auch erst fünf Monate alt. Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass eine staatsanwaltschaftliche Verfügung der zuständigen Staatsanwältin in dieser Sache unmittelbar bevorsteht. In Anbetracht der gesamten Umstände liegt die verstrichene Zeit seit Eingang der Strafanzeige damit noch innerhalb des zulässigen Rahmens.