Die Anzeige wurde am 1. Juni 2018 zur Prüfung und gesetzlichen Folgegebung an die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) überwiesen. In der Folge gingen am 28. Juli 2018, am 7. September 2018 und am 10. September 2018 insgesamt fünf weitere Anzeigen bzw. Nachträge bei der Staatsanwaltschaft ein. Am 14. Februar 2019 gelangte die Beschwerdeführerin an die Generalstaatsanwaltschaft und verlangte die sofortige Ermittlung der Straftaten und die entsprechenden Bestrafungen. Damit macht sie sinngemäss eine Verletzung des Beschleunigungsgebotes respektive eine Rechtsverzögerung geltend.