Die Postangestellten entschuldigen sich lediglich für mögliche Unregelmässigkeiten oder können nicht mit Sicherheit garantieren, dass stets eine korrekte Zustellung erfolgt sei. 3.3 Nachdem die Beschwerdeführerin das erste Mal Kenntnis vom Strafbefehl am 21. November 2018 habe nehmen können, habe sie umgehend Einsprache erhoben und Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen.