3. 3.1 Die Beschwerdeführerin machte mit den Schreiben vom 6. Dezember 2018 und vom 10. Januar 2019 Zustellungsprobleme geltend und legte Korrespondenzschreiben mit Angestellten des Contact Centers der Post AG bei. Nach dem Regionalgericht geht aus den Schreiben jedoch nicht klar hervor, was konkret beanstandet und was daraufhin von der Post entschuldigt wurde. Das Regionalgericht erkundigte sich mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 bei der Post AG über die betreffende Postzustellung des Strafbefehls, welche gemäss dem Antwortschreiben vom 3. Januar 2019 als ohne Unregelmässigkeiten zugestellt galt.