(nachfolgend: Beschwerdeführerin) wurde von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) mit Strafbefehl BM 18 44248 vom 24. Oktober 2018 wegen (mehrfacher) Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz durch brüskes Bremsen und Halten ohne ersichtlichen Grund sowie durch Nichtbeachten eines Lichtsignals schuldig erklärt und zu einer Busse von CHF 500.00, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise mit einer Freiheitsstrafe von 5 Tagen, verurteilt. Da der Beschwerdeführerin der Strafbefehl am 26. Oktober 2018 nicht persönlich zugestellt werden konnte und sie ihn trotz Abholungseinladung nicht bei der Post