1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 22. Februar 2019 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland wird angewiesen, ein Strafverfahren gegen die Beschuldigte zu eröffnen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 3. Der Beschwerdeführerin wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.