Ausserdem wurden im Protokoll die Worte «offenbar» und «wollte» benutzt, was auf Nichtwissen beziehungsweise zumindest auf Unsicherheit hindeutet. Was schliesslich die von der Generalstaatsanwaltschaft verkürzt wiedergegebene Passage in der Strafanzeige «Die von der Privatklägerin bei der H.________ (Bank) zusätzlich beantragte Nachforschung betreffend die Postschaltergeschäfte brachte schliesslich ans Tageslicht, dass die Beschuldigte tatsächlich mehrfach eigene private Rechnungen sowie solche von ihrem inzwischen verstorbenen Ehemann F.________ oder ihrer Einzelfirma über das fragliche Postkonto der Erblas-