4 4.5 Die Beschwerde ist begründet. Zwar vermag auch die Beschwerdekammer aus dem Urteil des Bundesgerichts 6B_559/2009 vom 3. November 2009 nicht zu erkennen, inwiefern die Beschwerdeführerin daraus etwas zu ihren Gunsten ableiten will. Indessen messen die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft dem Umstand, dass die Beschuldigte anlässlich der Besprechung vom 8. Juli 2018 gegenüber den Anwesenden die Überzeugung äusserte, dass ihr das Geld zustehen würde, tatsächlich zu wenig Gewicht zu.