4 5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens werden die Kosten des Beschwerdeverfahrens gemäss Art. 428 Abs. 1 StPO dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie werden moderat gehalten. 5 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 800.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt.