b und c Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe (SHG; BSG 860.1) dürfen die mit dem Vollzug dieses Gesetzes betrauten Personen Informationen zu Angelegenheiten nach Art. 8 Abs. 1 unter anderem weitergeben, wenn die Betroffenen dazu ihre ausdrückliche Zustimmung erteilen oder das Erfüllen der Sozialhilfeaufgaben die Weitergabe zwingend erfordert. Dem Journal/Fallbericht ist zu entnehmen, dass sich der Sozialdienst der Gemeine H.________ im Wissen und auf eigenen Wunsch des Beschwerdeführers namentlich in Bezug auf dessen Integrationsfähigkeit/Tagesstruktur mit seiner jetzigen