Dies könnte der Sozialdienst ersatzlos streichen, wenn sich der Klient nicht kooperativ zeige. Während des Gesprächs habe er ihm auch gesagt, dass er einen Bericht zuhanden des Migrationsamts verfassen müsse, bei welchem er erwähnen müsse, dass der Beschwerdeführer ihn anzeige. Dies habe der Beschwerdeführer als Drohung aufgefasst, was es aber nicht gewesen sei. Er müsse alle Vorkommnisse protokollieren. Bei seinem Bericht an das Migrationsamt habe er erwähnt, dass der Beschwerdeführer eine Anzeige gegen ihn einreichen wolle.