3 sofern er, der Beschwerdeführer, eine Anzeige gegen ihn, den Beschuldigten, mache. Der Beschuldigte erklärte dazu gegenüber der Polizei, der Beschwerdeführer habe ihm anlässlich eines Telefongesprächs eröffnet, dass er ihn anzeigen werde. Er habe ihm mitgeteilt, dass er das Weihnachtsgeld von CHF 100.00 trotzdem erhalten werde. Dies könnte der Sozialdienst ersatzlos streichen, wenn sich der Klient nicht kooperativ zeige.