Diese scheinen – jedenfalls «einseitig» – bis heute anzudauern. Der Beschwerdeführer sei teils aufbrausend, beleidigend, fordernd und unzufrieden. Im September 2017 zeigte der Beschuldigte den Beschwerdeführer an, da er ihn per Telefon und E-Mail beschimpft und bedroht habe (EV-Protokoll vom 15. Januar 2019 Z. 121 ff.; Journal/Fallbericht, z.B. Einträge vom 25.08.17, 08.09.17, 11.09.17, 03.10.17 und 27.11.17; Anzeigerapport vom 13.092017; siehe auch E-Mails vom 07.03.2019: Ich finde sie minderwertig und sehr böse und wenn ich an ihrer stelle wäre, würde ich mir das leben nehmen oder vom 08.03.2019: