__ weitergeleitet werde (EV-Protokoll vom 15. Januar 2019 Z. 80 ff.). Dies tat der Beschuldigte mit dem umstrittenen E-Mail vom 19. September 2018, worin er festhielt, dass sie eine Meldung der Bereichsleiterin des Sozialdienstes H.________ erhalten hätten, wonach der Beschwerdeführer wieder Mitarbeiter der Gemeinde H.________ beschimpfe und bedrohe. Wiederum folgt der Zusatz, den Sozialdienst betreffe es bisher nicht. Das mit den Drohungen und Beschimpfungen sei ihm so von Frau D.________, Bereichsleiterin, gesagt worden. Sie habe ihm dies allgemein mitgeteilt – ohne Namen oder konkrete Beispiele.