1. Mit Strafbefehl vom 10. Oktober 2018 wurde A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Drohung zum Nachteil von C.________ (nachfolgend: Privatkläger) schuldig erklärt und zu einer bedingten Geldstrafe von 12 Tagessätzen zu je CHF 120.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 360.00 verurteilt. Dagegen erhob – soweit hier noch relevant – der Privatkläger Einsprache, worauf die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland die Akten dem Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies.