382 Abs. 1 StPO). Mit Blick auf das Nachfolgende wird – soweit die einzelnen Tatbestände betreffend – auf eine nähere Prüfung der Legitimationsvoraussetzungen verzichtet. Mangels Legitimation nicht eingetreten werden kann auf die Beschwerde jedoch insoweit, als die Beschwerdeführenden die Ausrichtung einer Entschädigung an den Beschuldigten monieren, welche vom Staat bezahlt wird. 3. 3.1 Die Beschwerdeführenden machen in ihrer Anzeige und Beschwerde hauptsächlich geltend, der Beschuldigte habe ihr Fahrzeug entgegen ihres Rats abgeschleppt, obwohl ein Abschleppen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe unzulässig sei.