Nachdem die Verfahrensleitung eine Sicherheitsleistung von CHF 1‘000.00 unter solidarischer Haftbarkeit verlangt hatte, stellten die Beschwerdeführenden u.a. ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Dieses wies die Verfahrensleitung am 29. März 2019 wegen Aussichtslosigkeit des Verfahrens ab. Auch wies sie den Antrag auf Reduktion der Sicherheitsleistung und/oder Erlass der Sicherheitsleistung ab. Daraufhin wurde die verlangte Sicherheit von den Beschwerdeführenden einbezahlt. Die am 20. Mai 2019 von den Beschwerdeführenden eingereichte Bestätigung wurde samt den übrigen Beilagen zu den Akten genommen.