1. Im Zusammenhang mit einer Autopanne vom 25. Oktober 2018 reichten C.________ und D.________ am 20. Dezember 2018 gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter), Mitarbeiter des beigezogenen Pannendienstes, Strafanzeige ein. Darin konstituierten sie sich als Privatkläger und warfen dem Beschuldigten vor, sich der Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, Drohung, Erpressung, Sachentziehung und unrechtmässigen Aneignung schuldig gemacht zu haben. Mit Verfügung vom 13. Februar 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren nicht an die Hand. Dagegen erhoben C.__