Eine Kopie dieses Schreibens liege der Stellungnahme bei. Bis heute hätten sich die vier involvierten Parteien inkl. der Beschwerdeführerin nicht an die J.________ GmbH gewendet. Der Beschuldigte sei bereit, den/die fraglichen Bond/s an die Beschwerdeführerin/legitimierten Eigentümer zu retournieren. Dies unter der Voraussetzung, dass diese den Beschuldigten, die J.________ GmbH sowie E.________ LLP von jeder Haftung («release of liability») entbinden würden, inkl. einer Einigung unter den vier involvierten Parteien gemäss E-Mail vom 12. Februar 2019.