5. Der Beschuldigte führt in seiner Stellungnahme aus, es sei interessant, dass die Beschwerdeführerin nun einräume, dass sich lediglich einer der ursprünglich geforderten 157 historischen Bonds in ihrem Eigentum befände. Mittlerweile habe E.________ LLP u.a. diesen Bond an die J.________ GmbH (Treuhandbüro des Beschuldigten) geschickt, wo er sich nach wie vor befinde. Am 12. Februar 2019 habe der Beschuldigte betreffend alle 157 resp. 336 Bonds ein Schreiben per E- Mail an die involvierten Parteien geschickt. Eine Kopie dieses Schreibens liege der Stellungnahme bei.