2 Dem Beschuldigten konnte durch die Untersuchung keine Beteiligung an einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten nachgewiesen werden. Insbesondere ist nicht ersichtlich, dass er, indem er die 157 resp. 336 Wertpapiere der chinesischen Republik Lung Tsing UHai Railroad an E.________ LLP verschickte, um sie im Redemption-Programm zu platzieren, wissentlich und willentlich und in unrechtmässiger Bereicherungsabsicht, den Interessen der Privatklägerin zuwider gehandelt und diese dadurch an ihrem Vermögen geschädigt hätte […].