382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Die angefochtene Verfügung ist wie folgt begründet: Der beschuldigten Person wird grob zusammengefasst vorgeworfen, 157 Wertpapiere der chinesischen Republik Lung Tsing U-Hai Railroad zum Nachteil der B.________(Gesellschaft). veruntreut zu haben, indem er diese 157 Wertpapiere trotz Kündigung des „Safe Keeping Receipt“ vom 13. November 2017 bis dato nicht an die Privatklägerin zurückgegeben hat resp. seit April 2018 auch jeder Kontakt zur Privatklägerin und deren Bevollmächtigten vermieden wurde.