8 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - der Beschwerdeführerin/Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, v.d. Staatsanwältin B.________ - der Beschuldigten - dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland, Gerichtspräsident J.________ (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft