Weder aus dem Strafantrag noch aus der beigelegten Kopie des richterlichen Verbots, wo schlicht von «Die Eigentümer der Liegenschaften […]» die Rede ist, lässt sich auf ein Vertretungsverhältnis schliessen. Daran ändert ebenfalls nichts, dass auf dem Formular der Name I.________ auftaucht, welcher die Übertretung offenbar festgestellt hatte. Erstens ist dessen weitere Rolle (Eigentümer, Mieter, Dritter) unbekannt und kommt zweitens sein Name in den Akten nachfolgend nicht mehr vor. Dass die C._____