Sind diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt, so entsteht ein Prima-facie- Anspruch des Vertrauenden, dass er so gestellt werde, wie er es aus der ursprünglichen Perspektive erwarten durfte. Zur Konkretisierung des Anspruchs ist im Einzelfall eine Interessenabwägung mit den gegenläufigen Erfordernissen von Rechtsstaatlichkeit (Durchsetzung der Legalität) und Demokratie (Änderbarkeit des Rechts) erforderlich. […] Wer sich zu einem eigenen früheren Verhalten in Widerspruch setzt (venire contra factum proprium), der darf sich auf die rechtlichen Nachteile, die sein Gegenüber dadurch erleidet, nicht berufen.