Erstens muss ein vorausgegangenes Handeln (Tun oder Unterlassen) des Staates oder eines Privaten vorliegen. Zweitens muss dieses Handeln bei einzelnen Teilnehmern des Rechtsverkehrs eine konkrete Erwartung geweckt haben, die später enttäuscht wurde. Und drittens muss sich diese Erwartung rückblickend als berechtigt und schutzwürdig erweisen. Sind diese Voraussetzungen kumulativ erfüllt, so entsteht ein Prima-facie- Anspruch des Vertrauenden, dass er so gestellt werde, wie er es aus der ursprünglichen Perspektive erwarten durfte.