laufend» erledigt werden solle. Die Formulierung im Schreiben vom 4. Februar 2019, wonach G.________, lmmobilienbewirtschafter der C.________ AG, zur Strafantragstellung «in eigenem Namen» bevollmächtigt werde, anders zu verstehen, wäre überspitzt formalistisch. Der lmmobilienbewirtschafter habe ausdrücken wollen, dass die Mitarbeiter der