In ihrer Stellungnahme vom 15. März 2019 beantragte die Beschuldigte sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Am 20. März 2019 beantragte das Regionalgericht, die Beschwerde sei abzuweisen. Die Staatsanwaltschaft nahm am 22. März 2019 nochmals Stellung und hielt an ihren Rechtsbegehren fest.