_ (...) ihre Grundstücke gegen jede Besitzesstörung (...) mit richterlichem Verbot belegen" lassen) geht hervor, dass die C.________ AG das Verbot nicht in eigenem Namen, sondern als Vertreterin für die Eigentümer(innen) handelt. Da es durchaus plausibel erscheint, dass eine Unternehmung mit dem Zusatz „Immobilien" im Namen auch als Eigentümerin von Immobilien einen Strafantrag stellt, kann die Erklärung objektiv nicht anders verstanden werden, als dass sie im Namen der C.________ AG gemacht wurde. Die Erklärung ist also nicht unklar, so dass hätte nachgefragt werden müssen.