2 oder obligatorisch (nutzungs-) berechtigt an der Liegenschaften E.________ (Weg) ist, aber durch die Mit- und Stockwerkeigentümergemeinschaft Überbauung „H.________" D.________ mit der Bewirtschaftung der erwähnten Liegenschaft betraut wurde. Aus den eingereichten Unterlagen lässt sich weiter feststellen, dass die C.________ AG zur Strafantragstellung gegenüber fehlbaren Personen betreffend richterliches Verbot ermächtigt ist.