Am 5. November 2018 forderte das Regionalgericht die C.________ AG auf darzulegen, ob und weshalb am Strafantrag festgehalten werde. Die C.________ AG liess dem Gericht eine Stellungnahme (inkl. Beilagen) zukommen. Am 28. Januar 2019 forderte das Regionalgericht die C.________ AG auf, die dingliche Berechtigung an der fraglichen Liegenschaft bzw. ihre Berechtigung zur Strafantragstellung in eigenem Namen mitsamt Belegen darzulegen. Dieser Aufforderung kam die C.________ AG mit Schreiben vom 4. Februar 2019 (inkl. Beilagen) nach. G.________ führte für die C.___