__ AG auf Aufforderung hin zu den Einsprachegründen der Beschuldigten Stellung genommen und erklärt hatte, dass der Strafantrag nicht zurückgezogen werde, wurde die Beschuldigte aufgefordert, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob unter diesen Bedingungen an der Einsprache festgehalten werde. Die Beschuldigte liess sich nicht vernehmen, weshalb die Staatsanwaltschaft am 28. August 2018 am Strafbefehl festhielt und die Akten dem Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens überwies. 1.2 Am 5. November 2018 forderte das Regionalgericht die C.___