Mit Strafbefehl vom 9. Juli 2018 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde die Beschuldigte dementsprechend schuldig erklärt und bestraft. Dagegen erhob sie am 18. Juli 2018 form- und fristgerecht Einsprache, wobei die Einsprachegründe rein materiellrechtlicher Natur sind. Nachdem die C.________ AG auf Aufforderung hin zu den Einsprachegründen der Beschuldigten Stellung genommen und erklärt hatte, dass der Strafantrag nicht zurückgezogen werde, wurde die Beschuldigte aufgefordert, der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, ob unter diesen Bedingungen an der Einsprache festgehalten werde.