1. 1.1 Am 3. Juli 2018 stellte die C.________ AG Strafantrag gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen Widerhandlung gegen das richterliches Verbot vom 17. Juni 2015, begangen am 29. Juni 2018 in D.________, E.________ (Weg), F.________(Parzellen). Gleichzeitig verzichtete die C.________ AG auf eine Privatklage. Mit Strafbefehl vom 9. Juli 2018 der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) wurde die Beschuldigte dementsprechend schuldig erklärt und bestraft.