Der Beschwerdeführer ist überdies wie seine Mutter deutscher Muttersprache. Sie konnten die massgeblichen Formulare in aller Ruhe durchlesen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass sie den Inhalt der Formulare zu verstehen vermochten und begriffen haben, welche Konsequenzen es hat, wenn sie auf eine Privatklage verzichten. Es wäre ihnen bei bestehender Unsicherheit ebenfalls möglich gewesen, die massgeblichen Kreuze anlässlich der Einvernahme noch nicht zu setzen, sondern sich in den Folgetagen mit einer juristisch gebildeten Person zu besprechen.