_ hält in seinem Bericht fest, dass D.________ anlässlich der Befragung vom 6. Juli 2018 das Merkblatt OHG und die Erläuterungen zum Strafantrag und zur Privatklage durchgelesen habe. Mit der Unterzeichnung des Strafantrags sei eine Bestrafung einer allfälligen Täterschaft wahrgenommen worden. Daher sei es E.________ so erschienen, dass dies für die Familie.________ C/D genüge, sodass sie sich schliesslich für den Verzicht der Privatklage entschieden habe. Dass die beiden dazu gedrängt worden wären, den Verzicht der Privatklage zu unterzeichnen, davon distanziere er sich. Dasselbe gelte zum Vorwurf, er habe gesagt, dass die Familie.