_ habe gesagt, eine Strafverfolgung respektive eine Privatklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung habe keine Chance. Indessen zeigen die beiden Wahrnehmungsberichte, dass davon aus objektiver Sicht nicht ausgegangen werden kann. Es ist kein Grund ersichtlich, weshalb die Polizeibeamten in ihren Rapporten nicht «wahrheitsgetreu» berichten sollten. E.________ hält in seinem Bericht fest, dass D.________ anlässlich der Befragung vom 6. Juli 2018 das Merkblatt OHG und die Erläuterungen zum Strafantrag und zur Privatklage durchgelesen habe.