Ihm wurden dabei das Formular Strafantrag-Privatklage sowie das Opfermeldeformular ausgehändigt und erklärt. Im Zuge der Erstellung des Einvernahmeprotokolls fragte E.________ zudem nach, ob der Beschwerdeführer bei seiner getroffenen Entscheidung (auf Verzicht auf eine Privatklage) bleibe, was dieser bejahte (Pol. EV vom 6. Juli 2018, Z. 200 f.). Wie gesehen behauptet der Beschwerdeführer nun aber, E.________ habe gesagt, eine Strafverfolgung respektive eine Privatklage wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung habe keine Chance.